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   VG Ansbach, 06.07.2016 - AN 9 K 15.00152   

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VG Ansbach, 06.07.2016 - AN 9 K 15.00152 (https://dejure.org/2016,24803)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06.07.2016 - AN 9 K 15.00152 (https://dejure.org/2016,24803)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - AN 9 K 15.00152 (https://dejure.org/2016,24803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Nebenbestimmungen zu gehobener wasserrechtlicher Erlaubnis für Triebwerksanlage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 22 B 03.3228

    Wasserrechtliche Bewilligung, Anfechtung einer Benutzungsauflage,

    Auszug aus VG Ansbach, 06.07.2016 - AN 9 K 15.00152
    Zwar sind die vom Kläger angegriffenen Anforderungen in den Ziffern 2.1.1 (Ökologische Durchgängigkeit am ...) und 2.1.3 (Schutz der Fischpopulation) in dem Bescheid vom 30. Dezember 2014 als belastende Nebenbestimmungen zu einem begünstigenden Verwaltungsakt grundsätzlich einer gesonderten Anfechtung zugänglich (vgl. BVerwGE 112, 221 (224); BayVGH, U.v. 7.10.2004 - 22 B 03.3228, Rn. 19 - juris), bezüglich Ziffer 2.1.1 jedenfalls insoweit, als der Kläger zur Errichtung einer Fischaufstiegsanlage verpflichtet wird.

    Bei der in den Ziffern 2.1.1 (Ökologische Durchgängigkeit am ...) und 2.1.2 (Mindestwasserführung im ...) enthaltenen Verpflichtung, einen ständigen Mindestwasserabfluss in den ... der ... von 100 l/s zu gewährleisten - sei es vorläufig über eine Öffnung an der Fegschütze des ... oder langfristig über die Fischtreppe - handelt es sich jedoch um eine Inhaltsbestimmung, da sie unmittelbare Auswirkungen auf den Umfang der gestatteten Gewässerbenutzung hat (vgl. BayVGH, U.v. 7.10.2004 - 22 B 03.3228 - Rn. 20 - juris).

    Die Wasserrechtsbehörde muss ihre im Rahmen des Bewirtschaftungsermessens getroffene Entscheidung nicht danach ausrichten, dass mit der beantragten Gewässerbenutzung in jedem Fall auch ein angemessener Gewinn erzielt werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 7.10.2004 - 22 B 03.3228 - juris).

    Da es sich auch bei § 35 WHG um einen zwingenden Versagungsgrund handelt, gilt ebenso, dass die Anforderung zwar dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen muss, die (nicht mehr gegebene) Rentabilität der Anlage allerdings keine zwingende Zumutbarkeitsschranke darstellt (vgl. BayVGH U.v. 7.10.2004 - 22 B 03.3228; Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, § 35, Rn. 28).

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Ansbach, 06.07.2016 - AN 9 K 15.00152
    Zwar sind die vom Kläger angegriffenen Anforderungen in den Ziffern 2.1.1 (Ökologische Durchgängigkeit am ...) und 2.1.3 (Schutz der Fischpopulation) in dem Bescheid vom 30. Dezember 2014 als belastende Nebenbestimmungen zu einem begünstigenden Verwaltungsakt grundsätzlich einer gesonderten Anfechtung zugänglich (vgl. BVerwGE 112, 221 (224); BayVGH, U.v. 7.10.2004 - 22 B 03.3228, Rn. 19 - juris), bezüglich Ziffer 2.1.1 jedenfalls insoweit, als der Kläger zur Errichtung einer Fischaufstiegsanlage verpflichtet wird.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Ansbach, 06.07.2016 - AN 9 K 15.00152
    Das Wasserwirtschaftsamt, dessen Stellungnahmen im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2000 - BayVBl 2002, 28 (29); B.v. 7.10.2001 - BayVBl 2003, 753; U.v. 14.2.2005 - BayVBl 2005, 726 (727); B.v. 15.11.2010 - 8 CS 10.2078 - juris), hat bereits im Verwaltungsverfahren mit Gutachten vom 11. November 2014 und ebenso im gerichtlichen Verfahren dargelegt, dass die ökologische Durchgängigkeit, das heißt insbesondere die Passierbarkeit für Fische und andere Wasserlebewesen am ... derzeit nicht gewährleistet, und eine Fischaufstiegshilfe insofern zwingend erforderlich sei, um die Durchgängigkeit (wieder-) herzustellen.
  • VGH Bayern, 14.02.2005 - 26 B 03.2579
    Auszug aus VG Ansbach, 06.07.2016 - AN 9 K 15.00152
    Das Wasserwirtschaftsamt, dessen Stellungnahmen im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2000 - BayVBl 2002, 28 (29); B.v. 7.10.2001 - BayVBl 2003, 753; U.v. 14.2.2005 - BayVBl 2005, 726 (727); B.v. 15.11.2010 - 8 CS 10.2078 - juris), hat bereits im Verwaltungsverfahren mit Gutachten vom 11. November 2014 und ebenso im gerichtlichen Verfahren dargelegt, dass die ökologische Durchgängigkeit, das heißt insbesondere die Passierbarkeit für Fische und andere Wasserlebewesen am ... derzeit nicht gewährleistet, und eine Fischaufstiegshilfe insofern zwingend erforderlich sei, um die Durchgängigkeit (wieder-) herzustellen.
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 8 CS 10.2078

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Abschnittsbildung; Identität zwischen dem

    Auszug aus VG Ansbach, 06.07.2016 - AN 9 K 15.00152
    Das Wasserwirtschaftsamt, dessen Stellungnahmen im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2000 - BayVBl 2002, 28 (29); B.v. 7.10.2001 - BayVBl 2003, 753; U.v. 14.2.2005 - BayVBl 2005, 726 (727); B.v. 15.11.2010 - 8 CS 10.2078 - juris), hat bereits im Verwaltungsverfahren mit Gutachten vom 11. November 2014 und ebenso im gerichtlichen Verfahren dargelegt, dass die ökologische Durchgängigkeit, das heißt insbesondere die Passierbarkeit für Fische und andere Wasserlebewesen am ... derzeit nicht gewährleistet, und eine Fischaufstiegshilfe insofern zwingend erforderlich sei, um die Durchgängigkeit (wieder-) herzustellen.
  • VG Bayreuth, 13.12.2012 - B 2 K 11.687
    Auszug aus VG Ansbach, 06.07.2016 - AN 9 K 15.00152
    Vorliegend steht - anders als bei dem vom Klägervertreter benannten Urteil (VG Bayreuth, U.v. 13.12.2012 - B 2 K 11.687 - nicht die nachträgliche Beschränkung eines Altrechts inmitten, sondern die Neuerteilung einer Erlaubnis.
  • VG Ansbach, 10.01.2018 - AN 9 K 16.02072

    Widerruf eines wasserrechtlichen Altrechts nach Beseitigung der ursprünglichen

    Die hiergegen erhobene Klage vom 29. Januar 2015 (AN 9 K 15.00152), mit der der Kläger die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Benutzung der ... ohne die genannten Nebenbestimmungen und unter Festsetzung einer niedrigeren Mindestwassermenge begehrte, wies das bayerische Verwaltungsgericht Ansbach mit Urteil vom 6. Juli 2016 ab.
  • VG Aachen, 17.11.2016 - 6 K 1496/15

    Bergrecht; Bodenschutz; Tagebau; Verfüllung; Bodenmaterial; durchwurzelbare

    vgl.              BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 7 C 8.82 -, juris Rn. 10; BayVGH, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 22 B 03.3228 -, juris Rn. 20; VG Ansbach, Urteil vom 6. Juli 2016 - AN 9 K 15.00152 -, juris Rn. 55. Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 15. Auflage, § 36 Rn. 8 ff.
  • VG Aachen, 17.11.2016 - 6 K 1497/15

    Wasserrecht; Bodenschutz; Tagebau; Verfüllung; Bodenmaterial; durchwurzelbare

    vgl.                             BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 7 C 8.82 -, juris Rn. 10; BayVGH, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 22 B 03.3228 -, juris Rn. 20; VG Ansbach, Urteil vom 6. Juli 2016 - AN 9 K 15.00152 -, juris Rn. 55. Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 15. Auflage, § 36 Rn. 8 ff.
  • VG Bayreuth, 11.11.2020 - B 7 K 19.330

    Anordnung einer Vorplanung für eine Fischwanderhilfe

    Gegen Inhaltsbestimmungen einer wasserrechtlichen Bewilligung kann jedoch nur im Wege einer Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage gem. § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO auf Verpflichtung des Beklagten dahingehend, eine Bewilligung ohne die streitgegenständliche Ziff. 3.1 zu erteilen (BayVGH, U.v. 7.10.2004 - 22 B 03.3228 - juris; VG Ansbach, U.v. 6.7.2016 - AN 9 K 15.00152 - juris), gerichtlich vorgegangen werden.
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